Ganz unten gibts das online Formular. Es ist wirklich einfach und dauert rund 2-3 Minuten - und Ihr habt Eure Versicherung selbst bewirkt!
Aber: Die haben - wir meinen: inkorrekterweise - etwas voreingestellt: Was wollt Ihr dort versichern? Mehrere Reisen im Jahr? Sicher nicht. Also : diese eine Reise versichern. Dann also nur das ankreuzen.

Corona/Covid-19 ist ab Buchungsdatum 01.08.23 automatisch Bestandteil dieser Versicherungen.


Kleine Fangfrage: wann habt Ihr Eure Reisebestätigung/ Rechung erhalten? Natürlich das richtige Datum eintragen: gerade jetzt...


Reiseversicherungen

Wir wissen nicht, was die alten Kelten unternommen haben, wenn sie krank wurden und nicht in die nächste Schlacht ziehen konnten. Einen Zaubertrank?

Was wir hingegen fragen, ist: Was passiert, wenn Sie wegen eines Todesfalls Ihre fest gebuchte Reise nicht antreten können oder unterwegs krank werden? Vor allem jetzt während Corona? Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl verschiedener Einzelversicherungen und Versicherungspakete. Um die richtigen zu finden, Überprüfen Sie bitte die folgenden Punkte.


Das Wichtigste: nicht jeder Rücktrittsgrund ist auch versichert! So fallen die Beziehungskrise oder der Chef, der den Urlaub streicht, unter „persönliches Pech“. Erstattet werden die Stornokosten z.B. bei: Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod des Versicherten oder eines Angehörigen; Schaden am Eigentum durch Feuer oder strafbare Handlungen Dritter (wenn also z.B. bei Ihnen eingebrochen wird); Verlust des Arbeitsplatzes wegen unerwarteter betriebsbedingter Kündigung; Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel; Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst oder Zivildienst.

 

Versicherungsschutz trotz Reisewarnung?

 

Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt wurden vor Covid-19 sehr selten ausgesprochen. Das Instrument war v.a. für besondere Situationen wie z.B. Kriegsereignisse gedacht. Da Reisen in diese Gebiete nicht den üblichen Urlaubsreisen und damit verbundenen Risiken entsprach, besteht in unseren Hauptversicherungen in diesen Fällen ein genereller Ausschluss von Leistungen.

 

NEU ab Buchungsdatum 01.08.2023: der Covid 19 Ergänzungs-Schutz ist jetzt automatisch Bestandteil jeder Reiserücktrittsversicherung + RAB und Rundum-Sorglos-Schutz Versicherung. Es gilt ausserdem auch für Gruppenbuchungen ab 10 Personen.


Die Lösung für unsere Kunden:
Ergänzungs-Schutz Covid-19: Er bietet Versicherungsschutz für alle versicherten Ereignisse (z.B. Erkrankung, Unfall, Tod…) in der RRV/RAB als Hauptversicherung, auch wenn eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht. Die Reisewarnung an sich ist dabei aber weiterhin kein Rücktrittsgrund.
Weitere Leistungen des Ergänzungs-Schutzes Covid-19 wie Absicherung von Quarantäne oder Verweigerung der Beförderung/Einreise finden Sie hier.

Gut zu wissen: In der Reisekranken-Versicherung wenden wir den Ausschluss aufgrund einer Reisewarnung wegen Covid-19 generell nicht mehr ein. Hier besteht bei allen Produkten Versicherungsschutz.   

„Ich bin doch geimpft – ich brauche keinen zusätzlichen Schutz“
•    Trotzdem kann es passieren, dass Ihr Kunde von der Reise zurücktreten oder diese abbrechen muss. Beispielsweise wenn das Kind oder eine andere Risikoperson erkrankt oder in Quarantäne muss.
•    Trotz Impfung kann Ihr Kunde an Covid-19 erkranken oder positiv getestet werden!

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist also ein Muss in diesen Zeiten. Schließen Sie ihn daher unbedingt gleich bei Buchung zusammen mit der Hauptversicherung ab.

Jetzt ab Buchungsdatum 01.08.2023 automatisch Bestandteil einiger Versicherungen.

Reiserücktrittskostenversicherung MIT oder OHNE Selbstbehalt
Sie haben die Auswahl zwischen der Versicherung mit Selbstbehalt (20%, mindestens jedoch 25 Euro) oder ohne Selbstbehalt.

 
(Die unten folgende Covid-19 Versicherung ist jetzt ab Buchungsdatum 01.08.23 automatisch Bestandteil der Buchung)

Gruppen-Reiserücktritts-
Versicherung (inkl. RAB)
Mit Selbstbeteiligung • Stornokosten- • Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

 

Gruppen-RundumSorglos-Schutz
Mit Selbstbeteiligung • Stornokosten- • Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
• Reisekranken- • Reisegepäck-Versicherung

Ab dem 01.08.2023 (Buchungsdatum) jetzt automatisch Bestandteil: Covid-19 Schutz

 

Er erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung und dem RundumSorglos-Schutz um folgende Leistungen:

  • Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
  • Quarantäne*
  • Versicherungsschutz, auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19 vorliegt.
  • Gilt für alle Reiseteilnehmer bis zu max. 9 Pers. (jedes Alter)

 

*NEU! Absicherung von Quarantäne:


a) persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.


b) Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.

 

c) Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.

 

d) Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,– pro Person.

 

Versicherungsschutz besteht in allen Sparten der Hauptversicherung
auch bei Reisewarnung aufgrund von Covid-19.

Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann
Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt.


Entscheidend ist: wie viel Stornogebühren kommen auf Sie zu? (Das sagen wir Ihnen bei Buchung) Und wie rechnet sich das gegen den Preis der Versicherung? Ein Beispiel: Sie haben eine Fähre gebucht und müssen 6 Wochen vor Abreise stornieren, es fallen also 75,- € Stornogebühren an. Ihr Eigenanteil beläuft sich auf 25,- € (bei RRV mit Selbstbehalt). Die Versicherungsprämie beträgt bei einem Reisepreis von 1000,- € schon 34,- €. Diese müssen Sie beim Abschluß auf jeden Fall bezahlen, und somit bekommen Sie im Endeffekt nur 16,- € zurück. Wenn Sie aber zwei Wochen vor Abfahrt stornieren und die Stornokosten für dieselbe Fähre bereits 125,- € betragen, sieht die Sache anders aus. Jeder muß für sich entscheiden, wie hoch sein Sicherheitsbedürfnis ist. Dringend anzuraten ist eine Versicherung aber auf alle Fälle bei der Buchung von Booten, Ferienhäusern, Flügen und bestimmten restriktiven Fährtarifen, da hier bis zu 100 % Stornogebühren auf Sie zukommen können.

Achtung: bei Booten, Ferienhäusern und Fährpassagen ist der Gesamtpreis zu versichern – der gegenseitige Versicherungsschutz besteht für max. 4 (nicht verwandte) Erwachsene und 2 minderjährige Kinder oder eine Familie (als Familie gelten 2 Erw. und Kinder bis einschl. 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder). Bausteinbuchungen (also z.B. Flug und zwei verschiedene Hotels) sowie alles, bei dem der Preis pro Person ausgewiesen wird (z.B. bei Flügen), müssen entsprechend auch pro Person versichert werden.

Was leistet die RRV?
Erstattung der
• vertraglich geschuldeten Stornokosten
• Mehrkosten der verspäteten Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten
• schriftlich vereinbarten Reisevermittlungsentgelte
• Umbuchungsgebühren
• Medizinischer Beratungsservice

Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
• Die versicherte Person
• Deren Angehörige (z.B. Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern)
• 4 Personen und ggf.2 weitere minderjährige Kinder, die gemeinsam gebucht haben, untereinander
• Betreuer mitreisender oder nicht mitreisender minderjähriger oder pflegebedürftiger Angehöriger (z.B.Au-pair)

Welche Ereignisse lösen den Versicherungsfall aus?
• Schwere Unfallverletzung
• Unerwartete schwere Erkrankung
• Tod
• Schwangerschaft
• Impfunverträglichkeit
• Bruch von Prothesen, Lockerung implantierter Gelenke
• Schaden am Eigentum ((z.B. durch Feuer, Explosion, Hochwasser, Sturm)
• Betriebsbedingte Kündigung
• Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
• Wiederholung von Schulprüfungen

Medizinischer Beratungsservice
Sofern die versicherte Person nach Buchung der Reise erkrankt oder Unfallverletzungen erleidet, berät die Versicherungsgesellschaft, in unserem Fall die Europäische Reiseversicherung ERV, durch ihren medizinischen Beratungsservice, ob und wann die Reise storniert werden sollte.

Umbuchungsgebühren
Es werden die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Stornierung der Reise angefallen wären, sofern die Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?
• 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person
• keiner, wenn entsprechend RRV OHNE Selbstbehalt gebucht wurde

Bis wann kann die Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden?
• Buchbar bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
• Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

Was sind Objekte und wie sichert man sie ab?
• Objekte sind Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren.
• Sie werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e)versichert.
• Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien // Objekt(e)zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50%des Gesamtreisepreises ausmacht.
• Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil “ mehr als 50% der Gesamtreisedauer ausmacht (z.B. Pauschalreise Flug und Ferienwohnung).
• Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt.

 

Reiseabbruchversicherung

Die Rücktrittskostenversicherung schützt Sie nur vor, die Reiseabbruchversicherung auch während der Reise! Der Mehrkosten-Schutz ersetzt Ihnen die Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise. Der Ersatzreise-Schutz erstattet den anteiligen Reisepreis bei Reiseabbruch.


Nochmals von ganz oben dieser Hinweis:
Aber: Die haben in diesem folgenden online-Formular - wir meinen: inkorrekterweise - etwas voreingestellt: Was wollt Ihr versichern? Mehrere Reisen im Jahr? Sicher nicht. Also : diese eine Reise versichern. Dann also das ankreuzen.

Kleine Fangfrage: wann habt Ihr Eure Reisebestätigung/ Rechung erhalten? Natürlich das richtige Datum eintragen: gerade jetzt...